geprüfter Fahrer für Aufschluss- und Brunnenbohrgeräte

– ZUMBau-Qualifikation – Führerschein – „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“

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Eine bestandene Prüfung wird durch einen Befähigungsnachweis mit der Bezeichnung „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ dokumentiert. Damit gilt die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz als bescheinigt. Dies ist gleichzeitig die hochwertige Qualifikation für den/die Baumaschinenführer*in, denn nur in den eingesetzten Prüfungsausschüssen in den Prüfungsstätten von ZUMBau prüft die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit.

Auf Grund einer Kundenanfrage wurde für die Anforderungen der ZUMBau-Prüfung ein entsprechender Vorbereitungskurs entwickelt. Die Prüfungsanforderungen gliedern sich in praktische Teile zur

  • ausführliche Inbetriebnahme
  • Einsatzverhalten beim Anfahren des Bohrpunktes und beim Aufrüsten derBohranlage
  • Herstellen (abteufen) einer Bohrung
  • Geräteabbau und Verladung der Bohranlage (Tieflader)
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Umweltschutz, Arbeitsschutz

und theoretischen Teilen zu

  • Standsicherheit;
  • Auf- und Abbau der Maschine,
  • Transportbereitstellung;
  • Verfahrens- und Werkzeugtechnologie;
  • Wartung, Kontrollen;
  • Hebearbeiten bei Bohrarbeiten;
  • Auswahl, Beurteilung Seile, Anschlagmittel;
  • Sicherer Betrieb; Ladungssicherung

Nach zweiwöchiger intensiver Schulung und Training absolvierten 17 Kollegen der Firma Gerätebau Wiedtal Schützeichel ihre ZUMBau-Prüfung mit Erfolg.

Wir gratuliert den frischgebackenen „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ der Maschinenkategorie 09 „geprüfter Fahrer für Aufschluss- und Brunnenbohrgeräten“ recht herzlich zu ihrem Abschluss.

Das ÜAZ Brandenburg an der Havel

im März 2025 (c) Dipl.Ing.(FH) Elke John

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