– ZUMBau-Qualifikation – Führerschein – „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“

Eine bestandene Prüfung wird durch einen Befähigungsnachweis mit der Bezeichnung „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ dokumentiert. Damit gilt die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz als bescheinigt. Dies ist gleichzeitig die hochwertige Qualifikation für den/die Baumaschinenführer*in, denn nur in den eingesetzten Prüfungsausschüssen in den Prüfungsstätten von ZUMBau prüft die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit.
Auf Grund einer Kundenanfrage wurde für die Anforderungen der ZUMBau-Prüfung ein entsprechender Vorbereitungskurs entwickelt. Die Prüfungsanforderungen gliedern sich in praktische Teile zur
- ausführliche Inbetriebnahme
- Einsatzverhalten beim Anfahren des Bohrpunktes und beim Aufrüsten derBohranlage
- Herstellen (abteufen) einer Bohrung
- Geräteabbau und Verladung der Bohranlage (Tieflader)
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Umweltschutz, Arbeitsschutz
und theoretischen Teilen zu
- Standsicherheit;
- Auf- und Abbau der Maschine,
- Transportbereitstellung;
- Verfahrens- und Werkzeugtechnologie;
- Wartung, Kontrollen;
- Hebearbeiten bei Bohrarbeiten;
- Auswahl, Beurteilung Seile, Anschlagmittel;
- Sicherer Betrieb; Ladungssicherung






Nach zweiwöchiger intensiver Schulung und Training absolvierten 17 Kollegen der Firma Gerätebau Wiedtal Schützeichel ihre ZUMBau-Prüfung mit Erfolg.
Wir gratuliert den frischgebackenen „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ der Maschinenkategorie 09 „geprüfter Fahrer für Aufschluss- und Brunnenbohrgeräten“ recht herzlich zu ihrem Abschluss.

Das ÜAZ Brandenburg an der Havel
im März 2025 (c) Dipl.Ing.(FH) Elke John