Geschäftsstelle für Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen

Seit Juli 2012 ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien in Kraft, nach der die Prüfungen für die Fortbildung zum Vorarbeiter und Werkpolier bundeseinheitlich durchzuführen sind. Die neue Prüfungsordnung ersetzt die vorherigen länderspezifischen Prüfungsordnungen. Sie gilt sowohl für die Bauindustrie als auch für das Bauhandwerk.

K.Petrie

Karin Petrie
Leiterin der Geschäftsstelle

Geschäftsstelle für Vorarbeiter- u.
Werkpolierprüfungenin der Region Berlin-Brandenburg

15234 Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund 20

Tel.: 0335 41 40 0
Fax: 0335 41 40 151
e.mail: k.petrie@bfw-bb.de

K_Schmidt

Stephanie Golz
Sekretariat FFO

Tel.: 0335 41 40 0
Fax: 0335 41 40 151
e.mail: st.golz@bfw-bb.de

Werkpolier/in

Prüfungstermine Berlin

Hochbau und Tiefbau

Schriftliche Prüfung:
01.12. und 02.12.2025
Fachgespräche:
16.12. bis 18.12.2025

Anmeldeschluss: 03.11.2025

Prüfungstermine Frankfurt (Oder)

Hochbau und Tiefbau

Schriftliche Prüfung:
10.03. und 11.03.2025
Fachgespräche:
12.03. bis 14.03.2025

Anmeldeschluss: 10.02.2025

Gebührenordnung

Zulassungsgebühr jeweils 40,00 €

Prüfungsgebühr jeweils 300,00 €

Teilnehmer, welche bis zu den o.g. Terminen nicht angemeldet sind, können nicht an den Prüfungen teilnehmen.

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERKPOLIERE IM BAUGEWERBE VOM 1. OKTOBER 2013

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG Werkpolier

ANMELDUNG ZUR Wiederholungsprüfung Werkpolier

Vorarbeiter/in

Prüfungstermine Berlin

Hochbau und Tiefbau

Schriftliche Prüfung: 17.03.2025

Anmeldeschluss: 17.02.2025

Prüfungstermine Frankfurt (Oder)

Hochbau und Tiefbau

Schriftliche Prüfung: 21.01.2025

Anmeldeschluss: 23.12.2024

Prüfungstermine Brandenburg a. d. H.

Tiefbau und Brunnenbau

Schriftliche Prüfung: 24.02.2025

Anmeldeschluss: 27.01.2025

Prüfungstermine Großbeeren

Gleisbau

Schriftliche Prüfung: auf Anfrage

Anmeldeschluss: auf Anfrage

Gebührenordnung

Zulassungsgebühr jeweils 40,00 €

Prüfungsgebühr jeweils 150,00 €

Teilnehmer, welche bis zu den o.g. Terminen nicht angemeldet sind, können nicht an den Prüfungen teilnehmen.

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR VORARBEITER IM BAUGEWERBE VOM 1.10.2013

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG Vorarbeiter

ANMELDUNG ZUR Wiederholungsprüfung Vorarbeiter

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Wir werden das Meldeverfahren entsprechend § 16 HinSchg führen und Folgemaßnahmen § 18 HinSchG ergreifen.

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist (3 Monate) an Ihre E-Mailadresse senden.