Karriere im BFW - aktuelle Stellenangebote

Für unseren Standort in Brandenburg an der Havel
Du bist Polier/in, Techniker/in, Ingenieur/in oder Meister/in in den Fachrichtungen Baugeräteführer/in, Brunnenbauer/in, Tief- oder Rohrleitungsbauer/in? Du hast bereits Deine Ausbildungsberechtigung nach AEVO in der Tasche oder erlangst diese berufsbegleitend bei uns?

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AUSBILDER
für Baumaschinen / Baugeräte / Brunnenbau /
Tief- und Rohrleitungsbau (m/w/d)

Du bist Polier/in, Techniker/in, Ingenieur/in oder Meister/in
in den Fachrichtungen Baugeräteführer/in, Brunnenbauer/in, Tief- oder Rohrleitungsbauer/in?
Du hast bereits Deine Ausbildungsberechtigung nach AEVO in der Tasche oder erlangst diese berufsbegleitend bei uns?
Dann zählen diese Aufgaben zu deinem Arbeitsalltag:
  • Planung, Durch- und Nachweisführung der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundlagen- und Fachbildung
  • temporäre Wissensvermittlung in der beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung

Gestalte Zukunft, teile Wissen
- werde Ausbilder (m/w/d)!

Du bekommst bei uns:
  • eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit 39 h pro Woche
  • geregelte Arbeitszeiten von Montag bis Freitag
  • 32 Tage Urlaub
  • fachliche und pädagogische Qualifizierungsmöglichkeiten

Melde Dich noch heute bei uns und vereinbare Deinen Termin für Dein Vorstellungsgespräch. Werde mit uns Teil der überbetrieblichen Ausbildung in der Bauindustrie. Wir freuen uns auf Dich!

Für einen Kurzeinblick hinter unseren Kulissen, schaue Dich auf unseren Social-Media-Kanälen #baudirwasauf bei YouTube und Instagram um.

Dein zukünftiger Arbeitgeber:

Berufsförderungswerk der Bauindustrie Berlin-Brandenburg e. V.
Karl-Marx-Straße 27
14482 Potsdam

Dein zukünftiger Arbeitsort:

ÜAZ Bauwirtschaft Brandenburg an der Havel
Friedrich-Franz-Straße 16
14770 Brandenburg an der Havel

Deine Ansprechpartnerin:

 

Frau Kornelia Neumann

ÜAZ Leiterin

E-Mail: k.neumann@bfw-bb.de

Telefon: 03381 3905 55

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Sie können nun weitere Auszubildende anmelden.

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Wir werden das Meldeverfahren entsprechend § 16 HinSchg führen und Folgemaßnahmen § 18 HinSchG ergreifen.

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist (3 Monate) an Ihre E-Mailadresse senden.