SIVV – Ausbildung / SIVV-Schein

Vorbereitung auf die Prüfung

Beschreibung

  • Allgemeine Grundlagen (Beton, Stahl, Kunststoffe)
  • Schutzmaßnahmen, Untergrund
  • Herstellen von Mischungen
  • Beschichten, Füllen von Rissen
  • Kunststoffmodifizierte Zementmörtel und Betone
  • Instandsetzung (mit PCC, SPCC) Fugen, Güteüberwachung Vergießen
  • schubfeste Klebeverbindungen
  • Kleben von Segmenten

Zusätzlich wird eine individuelle Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung ermöglicht

Zusätzliche Information

Voraussetzg./Zielgr.

grundlegende Kenntnisse in der Betontechnologie und Erfahrungen in der Betoninstandhaltung

Lehrgangsform

Vollzeit

Dauer (Std/Tage)

80/10

Lehrgangsgebühr

2050,00 €

Prüfungsgebühr

150,00 €

Nachweis

Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Ausbildungsbeirates „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnikverein e.V.

Termin FFO

17.02.2025 – 28.02.2025

Zusatzinformation

PSA ist mitzubringen

Ihre Anfrage

*Ihre Daten sind bei uns sicher! – Link zur Datenschutzerklärung

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

E_John

Elke John

ÜAZ Bauwirtschaft
Brandenburg an der Havel
Friedrich-Franz-Straße 16
14770 Brandenburg

@: e.john@bfw-bb.de
Tel: 03381 3905-33

K_Schmidt

Karen Schmidt

Kompetenzzentrum
für Nachhaltiges Bauen Cottbus
Dissenchener Schulstraße 15
03052 Cottbus

@: k.schmidt@bfw-bb.de
Tel: 0355 75653-11

B_Segger

Beate Segger

ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund 20
15234 Frankfurt (Oder)

@: b.segger@bfw-bb.de
Tel: 0335 4140-174

D_Schacher

Dirk Schacher

ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund 20
15234 Frankfurt (Oder)

@: d.schacher@bfw-bb.de
Tel: 0335 4140-150

Vielen Dank – Ihre Anmeldung wurde erfolgreich versendet!

Eine Kopie der Anmeldung wurde an Ihre E-Mailadresse gesendet.

Sie können nun weitere Auszubildende anmelden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir werden das Meldeverfahren entsprechend § 16 HinSchg führen und Folgemaßnahmen § 18 HinSchG ergreifen.

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist (3 Monate) an Ihre E-Mailadresse senden.