Beschreibung
- Beachten rechtlicher Regelungen und Vorschriften,
- Bereichsübergreifende Arbeiten durchführen
- Fachlich begrenzte Arbeiten im Bereich Tiefbau durchführen:
- Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen
- Baukörper aus Steinen herstellen
- Baugruben und Gräben herstellen
- verbauen und Wasserhaltung
- Verkehrswege herstellen
- Praktikum (4 Wo)
Es besteht die Möglichkeit der Durchführung einer Kompetenzfeststellung durch die IHK (Anerkennung der erworbenen Kompetenzen)





