Vorarbeiter (Hochbau und Bauen im Bestand) Hochbau

Lehrgang zum Vorarbeiter

Beschreibung

In 10,5 Unterrichtstagen, werden die Teilnehmer ihr Wissen im bautechnischen Bereich, technischer Mathematik, Vermessung, Baustellentagebuchführung und Mitarbeitermotivation bzw. Mitarbeiterführung auffrischen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzg./Zielgr.

– Facharbeiterabschluss in einem Bauberuf + einschlägige Berufspraxis Bau (mind. 4 Jahre inkl. Ausbildungszeit)
– Facharbeiterabschluss in einem Beruf + einschlägige Berufspraxis Bau (mind. 5 Jahre inkl. Ausbildungszeit)
– einschlägige Berufspraxis Bau (mind. 5 Jahre)"

Lehrgangsform

Vollzeit

Dauer (Std/Tage)

84 / 10,5

Lehrgangsgebühr

1.070,00 €

Prüfungsgebühr

150 € zzgl.
25 € Zulassungsgebühr – Geschäftsstelle für Prüfungswesen für Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen in der Region Berlin- Brandenburg (bundeseinheitlich)

Nachweis

bundeseinheitliches Zeugnis und Urkunde

Termin FFO

06.01.2025 – 20.01.2025
jährlich wiederkehrend

Zusatzinformation

Prüfungstermin: 21.01.2025

Ihre Anfrage

*Ihre Daten sind bei uns sicher! – Link zur Datenschutzerklärung

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

E_John

Elke John

ÜAZ Bauwirtschaft
Brandenburg an der Havel
Friedrich-Franz-Straße 16
14770 Brandenburg

@: e.john@bfw-bb.de
Tel: 03381 3905-33

K_Schmidt

Karen Schmidt

Kompetenzzentrum
für Nachhaltiges Bauen Cottbus
Dissenchener Schulstraße 15
03052 Cottbus

@: k.schmidt@bfw-bb.de
Tel: 0355 75653-11

B_Segger

Beate Segger

ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund 20
15234 Frankfurt (Oder)

@: b.segger@bfw-bb.de
Tel: 0335 4140-174

D_Schacher

Dirk Schacher

ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund 20
15234 Frankfurt (Oder)

@: d.schacher@bfw-bb.de
Tel: 0335 4140-150

Vielen Dank – Ihre Anmeldung wurde erfolgreich versendet!

Eine Kopie der Anmeldung wurde an Ihre E-Mailadresse gesendet.

Sie können nun weitere Auszubildende anmelden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir werden das Meldeverfahren entsprechend § 16 HinSchg führen und Folgemaßnahmen § 18 HinSchG ergreifen.

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist (3 Monate) an Ihre E-Mailadresse senden.